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Führerschein mit 17 - kein Problem

Klasse BF17

Du willst schon vor deinem 18.Geburtstag hinter dem Steuer sitzen, Erfahrungen sammeln, Routine entwickeln und das Unfallrisiko senken?

Das ist die Idee vom begleiteten Fahren ab 17 Jahren.

Vorteile des begleitenden Fahren (BF17) ab 17 Jahren:

  • sobald Du 16 ½ Jahre alt bist, kannst Du mit der Ausbildung beginnen.

  •  3 Monate vor Deinem 17.Geburtstag kannst Du die theoretische Prüfung ablegen.

  •  1 Monat vor Deinem 17.Geburtstag darfst Du dein Können in der praktischen Prüfung beweisen.

  • viele Versicherungen bieten vergünstigte Tarife für ehemalige BF17-Teilnehmer an.

Begleitpersonen:

  • es können mehrere Begleiter eingetragen werden (nicht nur die Eltern)

  • Die Begleitpersonen müssen mindestens 30 Jahre alt sein und seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen den Führerschein der Klasse B(PKW) besitzen und dürfen maximal einen Punk in Flensburg hinterlegt haben 

  • ab einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille darf nicht mehr begleitet werden

Weitere Infos:

  • nach bestandener Prüfung gibt es keinen Kartenführerschein, sondern eine Prüfungsbescheinigung.

  • zum 18. Geburtstag kann die reguläre Fahrerlaubnis/ der Kartenführerschein bei der zuständigen Führerescheinstelle      abgeholt werden

  • gefahren werden darf NUR in Deutschland und Österreich

Des Weiteren finden Sie hier weitere Informationen der Stadt Stuttgart und der Stadt Esslingen zum downloaden. 

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